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AutorenbildLukas Staffler

Effektiver Markenschutz in Österreich – eine Kurzübersicht

Marken stellen ein wichtiges Schutzinstrument für Unternehmen dar. In diesem Beitrag möchten wir uns einen Überblick darüber verschaffen, wie Marken geschützt werden können.




Was kann geschützt werden?

In Österreich kann jedes Zeichen, das grafisch darstellbar ist und Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet, als Marke eingetragen werden. Dies umfasst eine breite Palette von Kennzeichen, darunter Wörter, Bilder, Symbole und sogar bestimmte Farbkombinationen.

Tipp: Auf der Webseite tm.view kann man kostenlos Marken recherchieren: https://www.euipo.europa.eu/de/trade-marks/before-applying/availability 

 

Welche Behörde ist für den Schutz zuständig und wo stelle ich den Antrag?

Die Einreichung einer Marke kann entweder beim österreichischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Rahmen des Madrider Systems erfolgen. Die Auswahl der Behörde hängt von den gewünschten Schutzgebieten ab. Das Verfahren für eine österreichische Markenanmeldung ähnelt stark dem Prozess beim EUIPO. Der Antrag kann einfach über die Online-Plattform des österreichischen Patentamts unter https://www.patentamt.at/en/online-services/ gestellt werden.

 

Was passiert nach meiner Anmeldung?

Das österreichische Patentamt prüft den Antrag und registriert die Marke unmittelbar, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind. Nach der Veröffentlichung im Markenblatt beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Während dieser Zeit können Dritte gegen die Marke Einspruch erheben, was kostengünstig und unkompliziert möglich ist.

 

Wie lange dauert der Schutz meiner Marke?

Ist kein Widerspruch eingegangen, bleibt die Markeneintragung für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Der Markenschutz kann um 10 Jahre gegen eine Gebühr verlängert werden.

 

Wieviel kostet es, meine Marke anzumelden?

Die Anmeldekosten für österreichische Marken für drei Klassen belaufen sich auf 280 EUR (für jede zusätzliche Klasse werden 75 EUR berechnet). Zusätzlich fallen Gebühren des rechtlichen Vertreters an.

Eine Übersicht über die Registrierungskosten gibt das österreichische Patentamt unter: https://www.patentamt.at/alle-news/artikel/markenanmeldung-ab-jetzt-besonder 

 

Welchen Mehrwert bringt die anwaltliche Beratung bei meiner Markenanmeldung?

Die eigene Markenanmeldung („Selbstanmeldung“) ist zwar wesentlich kostengünstiger, allerdings hat die professionelle rechtliche Unterstützung einen großen Mehrwert, weil sie das Risiko für Folgekosten erheblich reduziert.

·         Ein spezialisierter Anwalt führt eine umfassende Markenrecherche durch, um sicherzustellen, dass keine ähnlichen oder identischen Marken existieren, was markenrechtliche Konflikte und teure Rechtsstreitigkeiten vermeidet​. Diese detaillierte Recherche umfasst verschiedene Datenbanken und geht über eine einfache Internetrecherche hinaus.

·         Zudem hilft der Anwalt, die Marke für die richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen anzumelden, was den Schutzumfang wesentlich beeinflusst. Eine falsche Klassifizierung kann zu Einschränkungen im Schutz oder zu Rechtsstreitigkeiten führen.

·         Schließlich prüfen Behörden wie das DPMA oder EUIPO nur die Eintragungsfähigkeit, nicht aber die Kollision mit bestehenden Marken. Ein Anwalt bewertet diese Aspekte umfassend, um sicherzustellen, dass die Marke nicht nur eintragungsfähig ist, sondern auch keine bestehenden Markenrechte verletzt.

 

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